Bozen
LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN
Ipasvi BZ
Die Einschreibung ins Berufsverzeichnis und die Laurea 1. Grades bzw. gleichgestellte Berufstitel sind die Voraussetzungen, um in Italien die Profession der Krankenpflegerin, Kinderkrankenpflegerin oder Sanitätsassistentin ausüben zu können. Unter dem Link http://www.ipasvi.it/ricercaalbo/ können Sie überprüfen, ob jemand im Berufsverzeichnis unserer oder anderer Provinzen eingetragen ist.