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Bozen

LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN

Pharus 01/2012 header


Präklinische Notfallversorgung

Mit 27. März 1992 wurde das so genannte „118-Gesetz“ geboren. Dieses Gesetz regelt auf nationaler Ebene den Einsatz der Krankenpflegerin im Rettungswesen. In Südtirol wurde dieses Gesetz bis heute nicht vollständig umgesetzt.

Das Ziel der 2003 landesweit gegründeten Arbeitsgruppe ist es:

  • die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu erwirken
  • die Anerkennung des Berufsprofils der Krankenpflegerin in der präklinischen Notfallversorgung zu erzielen
  • den Einsatz der Krankenpflegerinnen in der präklinischen Notfallversorgung voranzutreiben.

Die Arbeitsgruppe „Präklinische Notfallversorgung“ setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  1. Thomas Dalla Torre 
  2. Franz Fiung 
  3. Gundula Gröber 
  4. Franz Gruber 
  5. Christoph Haller 
  6. Andreas Künig 
  7. Thomas Leitner 
  8. Solazzo Pasquale 
  9. Gerhard Perger 
  10. Gerhard Piccolruaz 
  11. Simon Schrott 
  12. Werner Stampfl (Koordinator der Arbeitsgruppe) 
  13. Paolo Berenzi 
  14. Simonetta Polanski