Bozen
LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN
Ipasvi BZ
Mit 27. März 1992 wurde das so genannte „118-Gesetz“ geboren. Dieses Gesetz regelt auf nationaler Ebene den Einsatz der Krankenpflegerin im Rettungswesen. In Südtirol wurde dieses Gesetz bis heute nicht vollständig umgesetzt.
Das Ziel der 2003 landesweit gegründeten Arbeitsgruppe ist es:
Die Arbeitsgruppe „Präklinische Notfallversorgung“ setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: