Bozen
LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN
Ipasvi BZ
Das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 72 vom 28. Dezember 1999 hat in der territorialen Versorgung von Patientinnen und Bewohnerinnen zu heftigen Diskussionen geführt, da es der gesamtstaatlichen Gesetzgebung widerspricht. Zum einen werden den Sozialbetreuerinnen Kompetenzen aus dem Gesundheitsbereich übertragen, zum anderen wird die Verantwortung der Krankenpflegerinnen in der Erhebung des Gesundheits- und Pflegebedarfs, der Planung und Evaluation nicht berücksichtigt.
Die Arbeitsgruppe will auf diese Unklarheiten hinweisen und verbandsintern Lösungsvorschläge erarbeiten. Diese fließen in eine landesweite Arbeitsgruppe ein, die sich aus Vertreterinnen der Sozialbetreuerinnen, des Sozial- und Gesundheitsassessorats und des Krankenpflegeverbandes zusammensetzt und die eine Definition des Zuständigkeitsbereiches und der Ausbildung der Sozialbetreuerinnen vornimmt.
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