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Bozen

LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN

Pharus 01/2012 header


Sprachprüfungen

Die Sprachprüfungen müssen von allen ausländischen Krankenpflegerinnen abgelegt werden, die ihren Beruf in Italien ausüben wollen und entsprechend ins Berufsalbum einschreiben müssen. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachprüfung ist eine gültige Aufenthaltsgenehmigung / -erlaubnis bzw. die entsprechende Ersatzerklärung des Notarietätsaktes und die Anerkennung des Studientitels in Italien.

Detaillierte Informationen über die Einschreibemodalitäten und den Ablauf der Sprachprüfungen erhalten Sie im Sekretariat des Berufsverbandes IPASVI.