Landesberufsverband IPASVI Bozen  I-39100 Bozen  Duca d’Aostastr. 64  Tel.+39 0471 400 984 
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Bozen

LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN

Pharus September 2011 header


Einschreibung von EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürgerinnen

Für die Einschreibung in das Berufsverzeichnis des Landesberufsverbandes IPASVI Bozen sind folgende Unterlagen erforderlich und persönlich im Berufsverband abzugeben:

  • Einschreibegesuch (direkt im Sekretariat auszufüllen und zu unterschreiben)
  • Stempelmarke zu 14,62 € für das Einschreibegesuch
  • Für EU-Bürgerinnen: Ersatzerklärung des Notarietätsaktes (direkt im Sekretariat auszufüllen und zu unterschreiben)
  • Für Nicht EU-Bürgerinnen: die von der Quästur erlassene Aufenthaltgenehmigung
  • Fotokopie der Identitätskarte/des Reisepasses
  • Fotokopie der Steuernummer
  • Zwei Lichtbilder in Passformat
  • Fotokopie des Diploms/Laureats als Krankenpflegerin, Kinderkrankenpflegerin oder Sanitätsassistentin
  • Einzahlungsbeleg der Einschreibegebühr von 100,00 € mit Angabe des Zahlungsgrundes: „Neueinschreibung IPASVI“ auf das Bankkonto des Landesberufsverbandes  IPASVI  Konto Nr.: IBAN IT 73 M 06045 11619 0000 00000528 beim Schatzamt der Südtiroler Sparkasse, Horazstraße 5, 39100 Bozen
  • Einzahlungsbeleg über die Bezahlung der Staatskonzessionsgebühr von 168,00 € mittels Posterlagschein K/K 8003 (Tarif Kode 8617)

Wir weisen darauf hin, dass bei der Einschreibung im Sekretariat bei allen vorgelegten Fotokopien auch die Originaldokumente vorgewiesen werden müssen.

Wer das Diplom im Ausland erworben hat, muss zudem das Original bzw. eine beglaubigte Fotokopie der Gleichwertigkeitserklärung durch das Gesundheitsministerium und das Original bzw. eine beglaubigte Fotokopie der Übersetzung des Diploms als Krankenpflegerin, Kinderkrankenpflegerin oder Sanitätsassistentin vorlegen.

Ausländische Krankenpflegerinnen müssen zudem, die laut DPR vom 31.08.1999 und im Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 12.04.2000 erforderliche Sprachprüfung ablegen.

Falls Sie Ihren Beruf als Freiberuflerin ausüben wollen, müssen einige Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Sekretariat