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Bozen

LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN

Pharus 01/2012 header


CME - Kontinuierliche Fortbildung

Die berufliche Weiterbildung genießt bereits mit dem Gesetz Nr. 833/1978 zur Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes einen hohen Stellenwert. Der Art. 16 des Legislativdekrets Nr. 502/1992 hat die kontinuierliche Fortbildung in der Medizin eingeführt. Auf dieser Gesetzesgrundlage ist in Italien seit dem 1. Februar 2002 die kontinuierliche Fortbildung für alle im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte verpflichtend.

Dies bedeutet, dass alle Berufsangehörigen jährlich eine Mindestanzahl an CME- Bildungspunkten sammeln müssen. Diese können durch Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, durch E-Learning oder durch Lernen im Arbeitsumfeld im In- und Ausland erworben werden.

Bei der Akkreditierung der Veranstaltung im In- bzw. Ausland wird unterschiedlich vorgegangen.

Weitere Informationen zum Thema CME erhalten Sie unter www.provincia.bz.it/gesundheitswesen/2305/ecm/ecm_d.asp