Die im Berufsverband eingeschriebenen Krankenpflegerinnen, Kinderkrankenpflegerinnen und Sanitätsassistentinnen haben die Möglichkeit ihrer beruflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder als Freiberuflerinnen nachzugehen.
Im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit gilt es folgendes zu berücksichtigen:
- Die Krankenpflegerin, die ihre Tätigkeit freiberuflich ausübt, trägt die volle Verantwortung für ihr Handeln im Bezug auf ihre Klientinnen.
- Die Krankenpflegerin übt ihre Freiberuflichkeit alleine oder im Verbund mit anderen aus und kann die Tätigkeit am Aufenthaltsort der zu behandelnden Person ausüben.
- Die freiberuflich tätige Krankenpflegerin führt ihre Tätigkeit in technisch-pflegerischer Autonomie aus, mit großer Diskretion und selbständiger Organisation der eigenen Arbeit.
- In Bezug auf die gepflegten Person hat die freiberuflich tätige Krankenpflegerin bestimmte Pflichten, die in den nachfolgenden Gesetzen und Normen verankert sind: