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Bozen

LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN

Pharus September 2011 header


Freiberuflichkeit

Die im Berufsverband eingeschriebenen Krankenpflegerinnen, Kinderkrankenpflegerinnen und Sanitätsassistentinnen haben die Möglichkeit ihrer beruflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder als Freiberuflerinnen nachzugehen.

Im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit gilt es folgendes zu berücksichtigen:

  • Die Krankenpflegerin, die ihre Tätigkeit freiberuflich ausübt, trägt die volle Verantwortung für ihr Handeln im Bezug auf ihre Klientinnen.
  • Die Krankenpflegerin übt ihre Freiberuflichkeit alleine oder im Verbund mit anderen aus und kann die Tätigkeit am Aufenthaltsort der zu behandelnden Person ausüben.
  • Die freiberuflich tätige Krankenpflegerin führt ihre Tätigkeit in technisch-pflegerischer Autonomie aus, mit großer Diskretion und selbständiger Organisation der eigenen Arbeit.
  • In Bezug auf die gepflegten Person hat die freiberuflich tätige Krankenpflegerin bestimmte Pflichten, die in den nachfolgenden Gesetzen und Normen verankert sind: