Bozen
LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN
Service
Die Löschung aus dem Berufsverzeichnis kann sowohl auf Anfrage der Eingeschriebenen als auch von Amts wegen erfolgen.
Für die Löschung gelten folgende Bedingungen:
Die Anfrage um Löschung muss innerhalb 30. September des laufenden Jahres erfolgen, ansonsten wird diese automatisch auf das nächste Jahr übertragen mit der Auflage, den aktuellen Jahresbeitrag zu bezahlen.
Für die Löschung aus dem Berufverzeichnis sind einzureichen:
Bei Fotokopien ist das Original im Sekretariat vorzuweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Sekretariat .