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Bozen

LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN

Pharus 01/2012 header


Löschung

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Die Löschung aus dem Berufsverzeichnis kann sowohl auf Anfrage der Eingeschriebenen als auch von Amts wegen erfolgen.

Für die Löschung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie üben die Tätigkeit als Krankenpflegerin, Kinderkrankenpflegerin oder Sanitätsassistentin (sowohl ehrenamtlich, im Angestelltenverhältnis oder als freiberufliche Tätigkeit) nicht mehr aus
  • Sie haben die Jahresbeiträge nicht ordnungsgemäß bezahlt.

Die Anfrage um Löschung muss innerhalb 30. September des laufenden Jahres erfolgen, ansonsten wird diese automatisch auf das nächste Jahr übertragen mit der Auflage, den aktuellen Jahresbeitrag zu bezahlen.

Für die Löschung aus dem Berufverzeichnis sind einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes Ansuchen zur Löschung aus dem Berufsverzeichnis
  • Fotokopie der Identitätskarte
  • Ausweis des Landesberufsverbandes
  • Fotokopie der eingezahlten Jahresbeiträge für das laufende Jahr
  • 1 Stempelmarke zu 14,62 Euro für das Gesuch um Löschung

Bei Fotokopien ist das Original im Sekretariat vorzuweisen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Sekretariat .