Bozen
LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN
Service
Die Grundlagen für die berufliche Tätigkeit der Krankenpflegerin, Kinderkrankenpflegerin und Sanitätsassistentin bilden folgende Bestimmungen:
Das im Ministerialdekret 739/1994 festgelegte Berufsprofil schreibt der Krankenpflegerin die Verantwortung für die generellen Pflege zu. Neben der Definition der Verantwortlichkeiten beschreibt das Berufsprofil auch die Natur krankenpflegerischer Interventionen, die Tätigkeitsbereiche und die Arbeitsmethodologie der Krankenpflegerin, die Beziehungen zu anderen Berufsgruppen und die Bereiche, in denen sich die Krankenpflegerin in professioneller Hinsicht spezialisieren kann.
Eine ähnliche Definition der Zuständigkeits- und Kompetenzbereiche wird auch im Berufsprofil der Kinderkrankenpflegerin (Ministerialdekret 70/1997) und im Berufsprofil der Sanitätsassistentin (Ministerialdekret 69/1997) vorgenommen.
Allen drei Berufgruppen gemeinsam ist, dass sie ihr Handeln auf der Grundlage der Vereinbarung Krankenpflegerin- Bürgerin und des Deontologischen Kodexes ausrichten.