Landesberufsverband IPASVI Bozen  I-39100 Bozen  Duca d’Aostastr. 64  Tel.+39 0471 400 984 
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Bozen

LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN

Pharus 01/2012 header


Sprachprüfung

Im Sitz des Berufsverbandes IPASVI, in der Duca d´Aosta-Strasse 64 in Bozen, werden die Sprachprüfungen zur Feststellung der Kenntnis der italienischen Sprache durchgeführt, die laut DPR vom 31.08.1999 und im Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 12.04.2000 erforderlich sind.

Das Bestehen dieser Sprachprüfung ermöglicht es ausländischen Krankenpflegerinnen, sich in das Berufsverzeichnis einzuschreiben.

Ausländerinnen, die ihre Ausbildung in Italien abgeschlossen haben, brauchen keine Sprachprüfung abzulegen.

 

Feststellung der Kenntnis der
italienischen Sprache

Je nach Herkunftsland der Antragstellerin gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Einschreibung zur Sprachprüfung muss persönlich erfolgen, indem Sie direkt im Sekretariat des Berufsverbandes das für die Sprachprüfung vorgesehene Einschreibeformular ausfüllen und folgende Unterlagen vorlegen:

Krankenpflegerinnen aus EU-Ländern

  • Ersatzerklärung des Notarietätsaktes, aus der der Arbeitsplatz hervorgeht. Die Selbsterklärung muß in Anwesenheit der Sekretärin des Berufsverbandes IPASVI ausgefüllt und unterschrieben werden; 
  • Original des Diploms/Studientitels oder eine beglaubigte Kopie;
  • Anerkennung des Diploms/Studientitels durch das italienische Gesundheitsministerium;
  • Bestätigung der Einzahlung von 100,00 Euro auf das Konto des Berufsverbandes IPASVI Bozen, Sparkasse Bozen IBAN IT 73 M 06045 11619 0000 00000528

Krankenpflegerinnen aus Nicht EU- Ländern

  • Original des Diploms/Studientitels oder eine beglaubigte Kopie;
  • Anerkennung des Diploms/Studientitels durch das italienische Gesundheitsministerium;
  • Gültige Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt von der Quästur in Bozen;
  • Bestätigung der Einzahlung von 100,00 Euro auf das Konto des Berufsverbandes IPASVI Bozen, Sparkasse Bozen IBAN IT 73 M 06045 11619 0000 00000528.

Es wird darauf hingewiesen, dass Ansuchen, welche unvollständig oder falsch ausgefüllt bzw. bei denen Dokumente fehlen, nicht berücksichtigt werden.

Sprachprüfung

Die Prüfung zur Feststellung der Kenntnis der italienischen Sprache erfolgt im Sitz des Berufsverbandes IPASVI im Beisein von zwei Verwaltungsrätinnen und einer Italienischprofessorin.

Die Sprachprüfung setzt sich aus folgenden Abschnitten zusammen:

  • Lesen eines Artikel zur Allgemeinkultur, um in schriftlicher Form die Auffassungsgabe und Ausdrucksfähigkeit in italienischer Sprache zu überprüfen
  • Lesen eines pflegerischen Fallbeispiels, um in schriftlicher Form die Fähigkeit zur Lösung von Pflegeproblemen in der italienischen Sprache zu überprüfen
  • kurzes Gespräch mit einer Italienischprofessorin
  • mündliche Prüfung über die beruflichen Inhalte

Bei der Sprachprüfung für Krankenpflegerinnen aus Nicht EU- Ländern wird neben der Kenntnis der spezifischen Fachsprache auch die Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen überprüft, welche die berufliche Tätigkeit regeln.


Prüfungskalender 2011

Die Prüfungskommission wird einmal im Monat einberufen. Im Jahr 2011 stehen für die Sprachprüfungen folgende Termine zur Verfügung:

20.01.2011 (abgesagt)
17.02.2011
24.03.2011
14.04.2011 (abgesagt)
19.05.2011
23.06.2011 (abgesagt)
21.07.2011
25.08.2011
22.09.2011
20.10.2011
24.11.2011
15.12.2011

Die Prüfung beginnt um 14:00 Uhr.