Bozen
LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN
Service
Im Sitz des Berufsverbandes IPASVI, in der Duca d´Aosta-Strasse 64 in Bozen, werden die Sprachprüfungen zur Feststellung der Kenntnis der italienischen Sprache durchgeführt, die laut DPR vom 31.08.1999 und im Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 12.04.2000 erforderlich sind.
Das Bestehen dieser Sprachprüfung ermöglicht es ausländischen Krankenpflegerinnen, sich in das Berufsverzeichnis einzuschreiben.
Ausländerinnen, die ihre Ausbildung in Italien abgeschlossen haben, brauchen keine Sprachprüfung abzulegen.
Je nach Herkunftsland der Antragstellerin gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Einschreibung zur Sprachprüfung muss persönlich erfolgen, indem Sie direkt im Sekretariat des Berufsverbandes das für die Sprachprüfung vorgesehene Einschreibeformular ausfüllen und folgende Unterlagen vorlegen:
Krankenpflegerinnen aus EU-Ländern
Krankenpflegerinnen aus Nicht EU- Ländern
Es wird darauf hingewiesen, dass Ansuchen, welche unvollständig oder falsch ausgefüllt bzw. bei denen Dokumente fehlen, nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung zur Feststellung der Kenntnis der italienischen Sprache erfolgt im Sitz des Berufsverbandes IPASVI im Beisein von zwei Verwaltungsrätinnen und einer Italienischprofessorin.
Die Sprachprüfung setzt sich aus folgenden Abschnitten zusammen:
Bei der Sprachprüfung für Krankenpflegerinnen aus Nicht EU- Ländern wird neben der Kenntnis der spezifischen Fachsprache auch die Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen überprüft, welche die berufliche Tätigkeit regeln.
Die Prüfungskommission wird einmal im Monat einberufen. Im Jahr 2011 stehen für die Sprachprüfungen folgende Termine zur Verfügung:
20.01.2011 (abgesagt)
17.02.2011
24.03.2011
14.04.2011 (abgesagt)
19.05.2011
23.06.2011 (abgesagt)
21.07.2011
25.08.2011
22.09.2011
20.10.2011
24.11.2011
15.12.2011
Die Prüfung beginnt um 14:00 Uhr.