Bozen
LANDESBERUFSVERBAND DER KRANKENPFLEGER/INNEN,
SANITÄTSASSISTENTEN/INNEN UND KINDERKRANKENPFLEGER/INNEN
Service
Einschreibung ins Berufsverzeichnis
Die Einschreibung erfolgt, wie gesetzlich vorgeschrieben, im Sitz des zugehörigen Berufsverbandes.
Buchführung und Steuerwesen
Der Freiberuflerin wird empfohlen, sich bei der Eröffnung der eigenen Steuerposition (IVA) bei der Buchführung und in der Besteuerung von einer Wirtschaftsberaterin des Vertrauens oder mit Erfahrung im Gesundheitsbereich beraten zu lassen.
Eröffnung der Steuernummer (IVA)
Jeder, der eine freiberufliche Tätigkeit ausüben möchte, muss vor Ausübung der Tätigkeit um eine Steuernummer (IVA) in der Agentur für Einnahmen der zuständigen Provinz ansuchen.
Mitteilung an den Berufsverband
Die Freiberuflerin verpflichtet sich, dem eigenen Berufsverband den Beginn sowie die Beendigung ihrer freiberuflichen Tätigkeit zu melden.
Einschreibung der Versicherung
Die Einschreibung in die ENPAPI (Körperschaft zur Fürsorge und Versorgung der Krankenpflegerinnen) ist verpflichtend und muss innerhalb von 60 Tagen nach Eröffnung der eigenen Steuerposition (IVA) erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ENPAPI.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Sekretariat.